DLRG-Einsatztaucher Stufe 1
Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des DLRG-Einsatztauchers Stufe 1 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 612) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 geprüft.
Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 1
Inhalte
- Physikalische Grundlagen
- Biologische und physiologische Grundlagen
- Taucherkrankheiten
- Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
- Richtlinien, Anweisungen,
- Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
- Kompressorenkunde
- Gewässerkunde
- Suchmethoden
- Arbeiten mit Tauwerk an Land
- Leinenzugzeichen Leinenführung
- Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
- Zusammenstellen der Einsatzmittel
- Anlegen der Tauchausrüstung
- Wartung und Pflege der Ausrüstung
- Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
- Umgang mit Leichttauchgerät im Bad und Freiwasser bis 5 m
- Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter: 0 Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002 (konkretes Alter in der PO nicht beziffert).)
- Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (161)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
- Ausbildung: Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (403)
- Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321)
Theoretische Prüfungsleistungen
- Prüfung der Tauchtheorie
Praktische Prüfungsleistungen
- Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer
- Prüfungsteil Einsatztauchen
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DLRG-Einsatztaucher Stufe 2
Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des Einsatztauchers Stufe 2 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 613) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 geprüft.
Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 2
Inhalte
- Physikalische Grundlagen
- Biologische und physiologische Grundlagen
- Taucherkrankheiten
- Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
- Richtlinien, Anweisungen, Vorschriften und Berechnungen AuW
- Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
- Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
- Kompressorenkunde
- Gewässerkunde
- Suchmethoden
- Ausbildung KatS
- Arbeiten mit Tauwerk an Land
- Leinenzugzeichen Leinenführung
- Zusammenstellen der Einsatzmittel
- Anlegen der Tauchausrüstung
- Wartung und Pflege der Ausrüstung
- Kompressorbedienung
- Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
- Arbeiten unter Wasser
- Umgang mit Leichttauchgerät im Bad bis 5 m
- Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m
- Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser über 10 m
- Ausbildung Arbeiten unter Wasser / KatS
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG (Mitgliedschaft in der DLRG.)
- Mindestalter: 0 Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002 (konkretes Alter in der PO nicht beziffert).)
- Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (161)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
- Ausbildung: Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (403)
- Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) (nicht älter als 2 Jahre) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321) (nicht älter als 2 Jahre)
Theoretische Prüfungsleistungen
- Prüfungsteil Tauchtheorie
Praktische Prüfungsleistungen
- Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer
- Prüfungsteil Einsatztauchen
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Taucheinsatzführer
Ausbildung von Führungskräften zur sach- und fachkompetenten Führung von Einsatztaucheinheiten. Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs setzt Sie in die Lage einen Taucheinsatz führen zu können.
Zielgruppe
Erfahrene Einsatztaucher-2 mit einer gültigen Lizenz, die vorgesehen sind einen Taucheinsatz eigenständig zu führen.
Inhalte
- Einleitungsgespräch
- Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen
- Rechtsgrundlagen
- Führungsvorgang gem. DV 100
- Aufgaben des TaEF
- Umweltschutz
- Planspiel (Einführung)
- Planspiel; pro Teilnehmer 0.5 LE
- Aussprache
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung
- Ausbildung: Führungslehre (421)
- Ausbildung: DLRG-Sprechfunker (711) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715)
- Ausbildung: DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 (613)
- Mindestens 30 Tauchgänge mit einer Gesamttauchzeit von 900 Minuten nach DGUV Regel 105-002 nach erfolgreicher Prüfung zum Einsatztaucher Stufe 2. (Mindestens 30 Tauchgänge mit einer Gesamttauchzeit von 900 Minuten nach DGUV Regel 105-002 nach erfolgreicher Prüfung zum Einsatztaucher Stufe 2.)
Theoretische Prüfungsleistungen
- Lehrgespräch
Praktische Prüfungsleistungen
- Planspiel
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Signalmann
Führen eines Einsatztauchers unter Wasser und unterstützen bei dessen Tätigkeiten
Zielgruppe
Helfer die als Unterstützungspersonal für Taucheinsätze ausgebildet werden sollen
Inhalte
- biologische und physiologische Grundlagen
- Taucherkrankheiten
- Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
- Richtlinien, Anweisungen und Vorschriften
- Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
- Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
- Gewässerkunde
- Suchmethoden
- Arbeiten mit Tauwerk an Land
- Leinenzugzeichen und Leinenführung
- Zusammenstellen der Einsatzmittel
- Anlegen der Tauchausrüstung
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter: 0 Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002 (konkretes Alter in der PO nicht beziffert).)
- Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
- Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) (nicht älter als 2 Jahre) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321) (nicht älter als 2 Jahre)
Theoretische Prüfungsleistungen
- theoretische Prüfung
Praktische Prüfungsleistungen
- Prüfungsteil Taucherdienst
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DLRG-Lehrtaucher
Der DLRG-Lehrtaucher ist berechtigt, im Auftrag seines Landesverbandes oder des Bundesverbandes Schnorcheltauchabzeichen, Signalmann, Einsatztaucher Stufe 1 und 2 und Taucheinsatzführer auszubilden und diese Ausbildungsstufen zu prüfen.
Zielgruppe
Erfahrene Einsatztaucher-2 die dafür vorgesehen sind, in der DLRG-Einsatztaucheraus- und -fortbildung eingesetzt zu werden.
Inhalte
- Ziele der Ausbildung zum DLRG – Lehrtaucher sind den LT - Anwärter in die formalen Strukturen einzugliedern, die durch die Prüfungsordnung 6 „DLRG – Tauchausbildung“ und die DGUV Regel 105-002 vorgegeben sind.
- Ziele der Ausbildung zum DLRG – Lehrtaucher sind - die praktischen und theoretischen Fähigkeiten des LT - Anwärters mindestens auf den Kenntnisstand aus Kapitel 4.2 dieses Ausbildungsrahmenplans zu bringen.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter: 21 Jahre
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)
- Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
- Ausbildung: Sanitätsausbildung A (331) oder Ausbildung: Sanitätsfortbildung (341)
- Ausbildung: DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 (613)
- Ausbildung: Taucheinsatzführer (631)
- Erfahrener Taucher gemäß DGUV Regel 105-002. (Erfahrener Taucher gemäß DGUV Regel 105-002.)
Theoretische Prüfungsleistungen
- schriftliche Prüfung
- Abhalten einer Lehrprobe (Zielgruppe Einsatztaucher)
- schriftliche Ausarbeitung (Zielgruppe Lehrtaucher)
Praktische Prüfungsleistungen
- Mindestens 3 Tauchgänge als Tauchausbilder
- Bewertung einer Einsatztaucher-Prüfung
- Durchführung eines Einsatztauchgangs als Taucheinsatzführer
- Rettungsübung
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Multiplikator Einsatztauchen
Der DLRG-Multiplikator Einsatztauchen ist berechtigt, im Auftrag seines Landesverbandes oder des Bundesverbandes Schnorcheltauchabzeichen, Signalmann, Einsatztaucher Stufe 1 und 2, Taucheinsatzführer und Lehrtaucher auszubilden und diese Ausbildungsstufen zu prüfen. Der DLRG-Multiplikator Einsatztauchen wird als Multiplikator in den Landesverbänden für die DLRG-Lehrtaucheraus- und -fortbildung eingesetzt.
Zielgruppe
Lehrtaucher die dafür vorgesehen sind, in der DLRG-Lehrtaucheraus- und -fortbildung eingesetzt zu werden.
Inhalte
- Ziele der Ausbildung zum DLRG – Multiplikator Tauchen sind - den Multi Ta - Anwärter in die formalen Strukturen einzugliedern, die durch die Prüfungsordnung 6 „DLRG – Tauchausbildung“ vorgegeben sind,
- Ziele der Ausbildung zum DLRG – Multiplikator Tauchen sind - die praktischen und theoretischen Fähigkeiten des Multi Ta - Anwärters mindestens auf den Kenntnisstand aus Kapitel 4.2 dieses Ausbildungsrahmenplans zu bringen.
- Assistenz bei der Lehrtaucher - Ausbildung
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)
- Ausbildung: Allgemeine Multiplikatorenschulung (190)
- Ausbildung: DLRG-Lehrtaucher (682)
Theoretische Prüfungsleistungen
- Abhalten einer Lehrprobe (Zielgruppe Lehrtaucher)
- Unterrichtsbeurteilung
- Bewertung von schriftlichen Ausarbeitungen
Praktische Prüfungsleistungen
- Prüfungsorganisation
- Bewertung praktischer Prüfungsteile
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